In unseren vorangegangenen Artikeln zum Thema Barrierefreiheit haben wir barrierefreie, digitale Produkte und Services beleuchtet. Dabei ging es u.a. um die flexible Gestaltung von Webprodukten, Nutzertests mit Blinden und Design für ältere Personen. Im letzten Artikel möchten wir das Thema Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und Arbeitsmarkt in den Fokus stellen.
Im Jahr 2021 waren knapp 58% der behinderten Personen in Deutschland arbeitstätig oder -suchend [1]. Bei nichtbehinderten Personen lag die Erwerbsquote bei über 82% [1]. Am häufigsten (knapp 70%) sind behinderte genauso wie auch nichtbehinderte Menschen als Angestellte beschäftigt [1]. Seit 2016 schreibt die Gesetzgebung (Neuntes Sozialgesetzbuch, §154) vor, dass öffentliche sowie private Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens eine schwerbehinderte Person beschäftigen müssen. Sofern dies nicht oder nur teilweise der Fall ist, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Dabei wurde 2024 eine neue erhöhte Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die gar keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen eingeführt.
Der Beschäftigungspflicht kamen im Jahr 2022 über ein Drittel der privaten Arbeitgeber nach (37%) [3]. Im Vergleich haben öffentliche Arbeitgeber deutlich mehr besetzte Pflichtarbeitsplätze (59%) durch Menschen mit Behinderung [3].
Neben der reinen Pflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen kann es für Unternehmen auch eine Möglichkeit sein, dem Fachkräftemangel zu begegnen [4]. Über den Imagezugewinn als sozial verantwortlicher Arbeitgeber und diversen Förderungsmöglichkeiten hinaus spricht für die Beschäftigung von behinderten Menschen, dass sie:
- sich längerfristig an Unternehmen binden und damit die Fluktuation gesenkt werden kann und
- Herausforderungen anders begegnen und neue kreative Lösungen finden [4].
Aber auch nichtbehinderte Arbeitnehmer:Innen können im Arbeitsalltag auf Barrierefreiheit achten. Dabei sind die WCAG-Richtlinien (siehe auch Artikel “Barrierefrei Gestalten” vom 22.01.2025, [7]) für digitale Arbeitsinhalte genauso relevant, wie für digitale Produkte. Wir haben zusätzliche, spezifische Tipps für die Gestaltung von Dokumenten und Meetings (online und offline) zusammengestellt.
PowerPoint Folien PDFisieren [6]
- Layout: mit definierten Titel-, Bild- und Textbereichen verwenden
- Folientitel: besonders relevant für die Navigation sehbeeinträchtigter Personen, im Master definieren und kein extra Textfeld auf der Folie erstellen, Doppelungen vermeiden
- Farben: Unterscheidung über weitere Merkmale ermöglichen (besonders bei Diagrammen)
- Alternativtexte für Bilder: Anlegen mit Rechtsklick oder unter „Format“, als „dekorativ“ bezeichnen, wenn sie von Screenreadern ignoriert werden sollen
- Links: mit anzuzeigendem Text aussagekräftig über die ausführende Aktion informieren („hier“ – Links vermeiden)
- Sprache: in Dateioptionen definieren, Lesereihenfolge (von unten nach oben) im Startmenü unter „Zeichnung“ und „Auswahlbereich“ eingesehen bzw. verändern
- Dokumententitel: im Menü „Datei“ die Eigenschaft „Titel“ aussagekräftig formulieren
- Barrierefreiheitsprüfung: im Menü „Datei“ unter „Informationen“, Fehler erschweren bzw. verunmöglichen die Zugänglichkeit der Inhalte für Menschen mit Behinderung
- Konvertierung in pdf: den Reiter „Acrobat“ (und nicht Drucken) nutzen. Dort können sie auch unter „Grundeinstellungen“ Dokumenteninfo konvertieren, Lesezeichen erstellen, Links hinzufügen und Barrierefreiheit durch Erstellen von Adobe PDF mit Tags aktivieren. Im Tab „Sicherheit“ den Textzugriff für Bildschirmlesehilfen für Sehbehinderte aktiveren.
Veranstaltungsorganisation [5], [11]
Vorab:
- Ortsauswahl: großzügige Zugänge, Räume und Sanitäranlagen, ebenerdige Wege und Fahrstühle, Verfügbarkeit eines barrierefrei gestalteten Lageplans mit gekennzeichneten barrierefreien Zugängen
- Anmeldung: freiwillige Angabe von besonderen Bedürfnissen (inkl. Verpflegung), direkte Kontaktmöglichkeit, barrierefreie Materialien zur Vorbereitung
- Verpflegung: lesbar beschriftet (inkl. Allergene), rollstuhlgerechte Höhe, Vermeidung von Spießen, Bereitstellung von Trinkhalmen, Sitzgelegenheiten
Währenddessen:
- Wege und Räume: Abholservice, barrierefreie Anbindung des Veranstaltungsortes von Parkplatz/ÖPNV, Ausleuchtung der Wege und Räume, kontrastreiche Kennzeichnung von Hindernissen, ggf. Rampen zur Überwindung, Ruheraum
- Beschilderung: Markierung barrierefreier Zugänge, in niedriger Höhe anbringen
- Bestuhlung: freie Flächen zusätzlich zu Fluchtwegen, Unterfahrbarkeit von Tischen und Rednerpult, barrierefreier Zugang zur Bühne, höhenverstellbares Mikrofon
- Einlass: Möglichkeit für Begleitung und Hilfe anbieten, freier Eintritt für Begleitpersonen
- Programm und Präsentationen: barrierefrei gestaltetes Informationsmaterial, verbale Beschreibung von Bildmaterial
Für Webkonferenzen im digitalen Raum achten sie darauf, dass Sie:
Vorab:
- Barrierefrei gestaltete Präsentationen (siehe oben) und Informationen zum genutzten Tool in leichter Sprache (Beispiel siehe [8]) versenden
- die genutzte Software möglichst barrierefrei ist (Vergleiche siehe [9] oder [10])
- Internet und Tonqualität testen
Währenddessen:
- Visuell präsentierte Informationen verbalisieren
- eine Ansprechperson für Probleme bestimmen
Gerade die barrierefreie Veranstaltungsorganisation kann, wie bei der Gestaltung digitaler Produkte, auch älteren Menschen oder Kindern zugutekommen.
Referenzen
[1] Statistisches Bundesamt DeStatis. (2024) Mikrozensus – Lebenslagen der Behinderten Menschen. Endergebnisse 2021. Abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Publikationen/Downloads-Behinderte-Menschen/statistischer-bericht-lebenslagen-behinderter-menschen-endergebnisse-5122123217005.html?nn=210264
[2] Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. § 154 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
[3] Bundesagentur für Arbeit (2024). Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX). Deutschland. 2022 Jahreszahlen. Abrufbar unter: statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1262946&topic_f=bsbm-bsbm
[4] Bundesagentur für Arbeit. (2024). Schwerbehinderte Menschen im Betrieb. Informationen für Arbeitgeber.
[5] Mezel, D. (2023). Leitfaden für barrierefreie Veranstaltungen. Abrufbar unter: https://www.tu-chemnitz.de/tu/inklusion/PDF/Checkliste_barrierefreie_Versanstaltungen_fin.pdf
[6] Menzel, D. (2021). Barrierefreie PDF-Dokumente: Empfehlungen zur Formatierung in PowerPoint. Abrufbar unter: https://www.tu-chemnitz.de/tu/inklusion/PDF/Anleitung_Formatierung-Powerpoint.pdf
[7] W3C. (2023). Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Abrufbar unter: https://www.w3.org/TR/WCAG21/
[8] Kellerkinder e.V. (2020). So kannst du mit ZOOM an der ersten Veranstaltung teilnehmen. Abrufbar unter: https://landschaftstrialog.de/wp-content/uploads/2020/05/Zoom-%C3%BCber-Internet-einfache-Sprache_MIT-BILDERN.pdf