Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und soll den Zugang zu digitalen Produkten, Inhalten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes und die Verantwortlichen für dessen Umsetzung spiegeln die zugrunde liegende Perspektive auf Behinderung wider: Behindert ist man nicht, behindert wird man!
- SDG: #08 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- SDG: #10 Weniger Ungleichheiten
- SDG: #11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
- SDG: #17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele